Kaufvertrag – Wenn ein Auto den Besitzer wechselt

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Kaufvertrag

Wenn du dir ein neues Fahrzeug anschaffen oder dein altes Auto verkaufen möchtest, sind die ersten Schritte wohlüberlegt zu treffen. Denn immerhin geht es dabei um eine Menge Geld. Die Erstellung des Kaufvertrags bedarf einiges an Zeit, Vorbereitung und Geduld. So sind Probleme bereits im Vorfeld auszuschließen. Wenn du dich für einen Neuwagen entscheidest, kommen dir die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) zu Gute. Denn es sind standardisierte Kaufverträge erhältlich, welche auf diesen Bestimmungen aufbauen. Wir zeigen dir in unserem Beitrag, auf was es bei der Gestaltung eines privaten Kaufvertrags für das Auto ankommt.

Gebrauchtwagen privat kaufen? – Das muss im Kaufvertrag stehen!

KaufvertragWenn du dir ein neues Fahrzeug anschaffen oder dein altes Auto verkaufen möchtest, sind die ersten Schritte wohlüberlegt zu treffen. Denn immerhin geht es dabei um eine Menge Geld. Die Erstellung des Kaufvertrags bedarf einiges an Zeit, Vorbereitung und Geduld. So sind Probleme bereits im Vorfeld auszuschließen. Wenn du dich für einen Neuwagen entscheidest, kommen dir die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) zu Gute. Denn es sind standardisierte Kaufverträge erhältlich, welche auf diesen Bestimmungen aufbauen. Wir zeigen dir in unserem Beitrag, auf was es bei der Gestaltung eines privaten Kaufvertrags für das Auto ankommt.

Sobald du das Auto erworben hast, folgt die Meldung an die Zulassungsstelle und der KFZ-Versicherung. Alle dazu erforderlichen Dokumente findest du auf der Homepage vom TÜV und vom ADAC. Welche Angaben unbedingt festgehalten werden müssen, sind vollständige Namen, Ausweisnummern und Adressen von sowohl dem Käufer, als auch dem Verkäufer. Das Heranziehen des Personalausweises ist dafür eine enorme Erleichterung. Danach erfolgt eine exakte Erläuterung des Fahrzeugs. Hier sind der Fahrzeugtyp, Fahrgestell- und Fahrzeugbriefnummer, Kilometerlaufleistung, der Fabrikant, der nächste TÜV-Termin sowie das Datum der Erstzulassung.

Falls es sich nicht um einen Neuwagen handelt, sind alle aufgetretenen Schäden zu protokollieren. Überprüfe alle notierten Aussagen noch einmal, um Falschinformationen unbedingt zu vermeiden. Sehr hilfreich ist dabei eine professionelle Untersuchung. So ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass alle Mängel aufgedeckt werden. Gebe zusätzlich an, dass du dich von sämtlichen Haftungsfragen ausschließt. Wahrheitsgemäße Aussagen sind trotzdem absolut essenziell. Sowohl der Kaufpreis, als auch die Zahlungsweise gehören ebenfalls dazu. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils 1 Exemplar.

Trotz der Haftungsausschluss-Klausel bist du in manchen Fällen dennoch zum Schadensersatz verpflichtet. Dies ist insbesondere ausschlaggebend, wenn es sich bei dem Käufer um einen gewerblichen Händler handelt. Darunter fallen nicht nur Autohändler, sondern ebenfalls viele Freiberufler. Somit hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung und ist berechtigt, den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen zu bestreiten. Neben einem Schadensersatz sind ebenfalls ein Rücktritt, eine Nacherfüllung oder eine Minderung möglich.

 

Fällt also im nach hinein ein gravierender Mangel auf, stehen Konsequenzen an. Liegt hingegen ein nichtgewerblicher Kauf vor, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vertrag nicht widerrufbar. Mit Nacherfüllung ist eine Behebung des Schadens durch den Verkäufer gemeint. Dies kann eine Reparatur ein Austausch des defekten Bauteils sein. So wird der vorherige Zustand des PKW hergestellt.

 

Ob du dich für eine Reparatur oder einen Ersatz entscheidest, bleibt jedoch allein dir erlassen. Die anfallenden Auslagen sind jedoch allein vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer setzt zudem ein Datum fest, bis wann die Behebung des Schadens zu erfolgen hat. Erfolgt die Reparatur nicht bis zum erfolgten Termin, ist ebenfalls ein Rücktritt angesetzt. Dann ist es möglich, den vollständigen Kaufpreis zurück zu erhalten. Ein guter Kompromiss ist die Minderung des Kaufpreises. Somit wird der Wert des Autos über den Grad des Schadens herabgesetzt. Wie hoch die Wertminderung ausfällt, wird im Einzelfall bestimmt.

Ansichten darüber, wie gravierend der Defekt ist, ist zum Teil sehr subjektiv. Daher sind unabhängige Experten in diesem Fall sehr wichtig. Eine Regel besagt, dass ein drastischer Mangel vorliegt, wenn die Reparaturkosten 5 % des festgelegten Preises übersteigen.

 

Hier ist nochmal eine Checkliste, was in einem privaten Kaufvertrag stehen muss:

  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers sind in einem privaten Kaufvertrag für PKW mit zu vermerken
  • exakte Angaben zum Kraftfahrzeug wie z. B. Fahrgestellnummer und Bezeichnung des Modells
  • bei Importen und Tageszulassungen ebenfalls Vermerk des Datums, wann Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde sowie der Tachometerstand
  • Notierung von eventuellen Lieferungen von Sonderzubehör
  • sorgfältige Überprüfung von vereinbartem Preis, Kosten, Garantieansprüchen sowie der kompletten Ausstattung

 

Fazit: Das Auto zu verkaufen kann sich durchaus lohnen. Jedoch ist es wichtig, dabei nicht nachlässig zu werden und alle wichtigen regulierenden Maßnahmen einzuhalten.

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