Trotz der Haftungsausschluss-Klausel bist du in manchen Fällen dennoch zum Schadensersatz verpflichtet. Dies ist insbesondere ausschlaggebend, wenn es sich bei dem Käufer um einen gewerblichen Händler handelt. Darunter fallen nicht nur Autohändler, sondern ebenfalls viele Freiberufler. Somit hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung und ist berechtigt, den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen zu bestreiten. Neben einem Schadensersatz sind ebenfalls ein Rücktritt, eine Nacherfüllung oder eine Minderung möglich.
Fällt also im nach hinein ein gravierender Mangel auf, stehen Konsequenzen an. Liegt hingegen ein nichtgewerblicher Kauf vor, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vertrag nicht widerrufbar. Mit Nacherfüllung ist eine Behebung des Schadens durch den Verkäufer gemeint. Dies kann eine Reparatur ein Austausch des defekten Bauteils sein. So wird der vorherige Zustand des PKW hergestellt.
Ob du dich für eine Reparatur oder einen Ersatz entscheidest, bleibt jedoch allein dir erlassen. Die anfallenden Auslagen sind jedoch allein vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer setzt zudem ein Datum fest, bis wann die Behebung des Schadens zu erfolgen hat. Erfolgt die Reparatur nicht bis zum erfolgten Termin, ist ebenfalls ein Rücktritt angesetzt. Dann ist es möglich, den vollständigen Kaufpreis zurück zu erhalten. Ein guter Kompromiss ist die Minderung des Kaufpreises. Somit wird der Wert des Autos über den Grad des Schadens herabgesetzt. Wie hoch die Wertminderung ausfällt, wird im Einzelfall bestimmt.